Am 9. und 10. Mai trafen sich die Mitglieder des Synodalen Ausschusses zum vierten Mal, dieses Mal in Magdeburg. Ortsbischof Feige hieß uns willkommen in seinem Bistum, in dem Christ:innen und erst recht Katholik:innen nur noch eine kleine Minderheit sind. Wie ich finde ein guter Ort, um in Demut und Gottvertrauen zu überlegen, wie eine Kirche der Zukunft aussehen kann, wie wir miteinander, Priester und Lai:innen, Frauen und Männer unseren Glauben in die Gesellschaft tragen und an unsere Kinder und Enkelkinder glaubwürdig weitergeben können. Umso mehr befremdet es mich, dass immer noch die vier Bischöfe aus Eichstädt, Köln, Passau und Regensburg die Mitarbeit verweigern. Ihre Argumentation lautete, dass sie die Ergebnisse der Weltsynode in Rom abwarten wollten.

Die liegen seit Ende Oktober 2024 vor. Darüber hinaus hat Papst Franziskus im März 2025 aus dem Krankenhaus heraus sein Plazet für einen Prozess gegeben, der auf eine „Kirchliche Versammlung“ im Oktober 2028 im Vatikan zuführen soll. Dies hat Kardinal Mario Grech, Generalsekretär der Synode, in einem Brief an Bischöfe und Patriarchen angekündigt. Wie der Papst unmittelbar nach der Weltsynode erklärte, ist das verabschiedete Schlussdokument „Teil des ordentlichen Lehramtes des Nachfolgers Petri“ und muss als solches angenommen werden. Das bedeutet – wie Kardinal Grech hervorhebt – für „die Ortskirchen und die kirchlichen Zusammenschlüsse“ die Verpflichtung, die Hinweise des Dokuments jetzt auf dem Weg der „geistlichen Unterscheidung und der Entscheidung umzusetzen“. Genau das macht der Synodale Prozess in Deutschland – schade, dass die vier Bischöfe immer noch ihre Teilnahme verweigern – gut, dass die Bistümer durch Vertreter:innen der Lai:innen am Prozess teilnehmen – Regensburg z.B. durch die KDFB-Diözesanvorsitzende Martha Bauer.

Hoffnung machen mir auch die Berichte aus dem ZdK-Präsidium über Gespräche mit Kardinal Prevost im Herbst letzten Jahres in Rom. Demnach war unser neuer Papst Leo XIV. nicht nur sehr informiert über den Synodalen Weg in Deutschland und hat aufmerksam zugehört, sondern hat auch maßgeblich zur Entspannung zwischen Vatikan und Katholischer Kirche in Deutschland beigetragen. Es gibt nun regelmäßige Kontakte, auch über die Satzung eines auf Dauer angelegten Synodalen Gremiums, an der wir derzeit arbeiten. Wichtige Festlegungen sind der Pressemitteilung des ZdK Synodaler Ausschuss geht konkrete Schritte zu synodalem Gremium auf Bundesebene | Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zu entnehmen.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass das „gemeinsame Beraten und Entscheiden“ auch überdiözesane Finanzfragen umfassen muss. Und dass dieses Themenfeld, also z.B. die finanzielle Unterstützung sowohl der in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Werke als auch finanzschwacher Bistümer in Deutschland, aber auch Finanzspritzen für die Arbeit des ZdKs und der Verbände als gemeinsames Anliegen aller Diözesen verstanden werden muss. Leider hat die finanzielle Solidarität zwischen den Diözesen sowohl bei den Bischöfen als auch den Lai:innen in den entsprechenden Finanzkommissionen der Bistümer noch reichlich Luft nach oben. Nur ohne diese Solidarität bleiben viele Entscheidungen des Synodalen Gremiums über „Grundsatzfragen pastoraler Planungen und Zukunftsfragen der Kirche von überdiözesaner Bedeutung“ – so der Satzungsentwurf – fromme Wünsche. Ich bin dennoch vorsichtig zuversichtlich, dass wir im November 2025 in Fulda auf der abschließenden Sitzung des Synodalen Ausschusses ein gutes Ergebnis erzielen können.

Aus den zahlreichen Diskussionspunkten der vierten Sitzung des Synodalen Ausschusses möchte ich zwei für unseren Frauenbund besonders relevante Handlungstexte, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurden, hervorheben: Der eine nimmt das Leid von Ehepaaren – häufig insbesondere von Ehefrauen – in den Blick, die im Bereich ihrer Sexualität durch teils rigide Moralvorschriften des kirchlichen Lehramtes, insbesondere durch die Enzyklika Humanae vitae, diszipliniert werden sollten. Der Synodale Ausschuss unterstreicht, dass diese Vorschriften der Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils widersprechen (immer schon widersprochen haben!!), die die eheliche Fruchtbarkeit in die Gewissensentscheidung der Eheleute gelegt hat. Dennoch wurden insbesondere Frauen gegängelt, mitunter wurde ihnen im Rahmen des Bußsakraments sogar die Absolution verweigert. Auch wenn diese Vorschriften für die heutige junge Generation kaum noch Relevanz haben, so benennt der Synodale Ausschuss klar das geschehene Unrecht und mahnt für die Zukunft eine erneuerte, menschenfreundliche und christus-zentrierte Sexualmoral an.

Ein zweiter Handlungstext thematisiert „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“. Nachdem zunächst in der Missbrauchsdebatte die sexualisierte Gewalt gegen Kinder, insbesondere Jungen, thematisiert wurde, gerieten nicht zuletzt durch die Arbeit des KDFB – z.B. durch das Projekt „Erzählen als Widerstand“ – auch sexualisierte und spirituelle Gewalt gegen volljährige Frauen in den Blick. Unsere Forderung, sämtliche Seelsorgebeziehungen entsprechend §174c StGB als professionelles Beratungs,-Behandlungs- und Betreuungsverhältnis zu definieren und den Gesetzgeber um entsprechende Anpassung des Strafgesetzbuches zu bitten, wurde vom Synodalen Ausschuss übernommen. Ein außerordentlich wichtiger Schritt in Richtung Schutz von Frauen vor Übergriffen und – erneut – Ausweis der guten und unverzichtbaren Arbeit unseres Frauenbunds. Gemeinsam, aber auch nur gemeinsam, in den Zweigvereinen, den Diözesanverbänden, dem Landes- und Bundesverband können wir unsere Kirche bewegen!

One Comment

  1. E.B. 14. November 2025 at 10:31

    Liebe Frau Flachsbarth, ich hoffe, Sie schreiben auch nach der letzten Synodalversammlung nochmal über Ihre Eindrücke. Liebe Grüße

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